JobRad® bei Elternzeit, längerer Krankheit oder Kündigung
Von der Ratenerstattung über die JobRad®-Weitergabe bis zum Kauf: Ändert sich die persönliche oder berufliche Situation Ihrer Beschäftigten, genießen Sie bei JobRad® immer maximale Sicherheit
Ob Elternzeit, Kündigung oder längere Krankheit: Wir stehen Ihnen mit einer pragmatischen Lösung zur Seite.
Ihr:e Mitarbeiter:in fällt aus? So geht mit dem Dienstrad weiter:
Ratenerstattung
Seien Sie unbesorgt: Macht ein temporärer Ausfall eines Beschäftigten die Gehaltsumwandung unmöglich, greift Ihr Versicherungsschutz für die Erstattung der Leasingraten.
JobRad® weitergeben
Der Vertrag kann nicht weiterlaufen, aber ein anderer Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin möchte das Rad übernehmen? Perfekt! Der bestehende Einzelleasingvertrag kann entsprechend angepasst werden.
Kauf
Ein vorzeitiges Vertragsende ist unausweichlich und Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin möchte das Rad kaufen? Kein Problem: Beantragen Sie einfach ein Kaufangebot.
Rückgabe
Das JobRad® kann weder übernommen noch übertragen werden? In diesem Fall kann das Rad an uns zurückgegeben werden – und wird bequem abgeholt.
Mitnahme im Konzern
Bei einem Wechsel von Beschäftigten innerhalb eines Konzerns kann der Einzelleasingvertrag unter bestimmten Voraussetzungen „mitgenommen“ werden.
So gehen Sie mit Ausfällen um
Was passiert mit dem JobRad® bei Elternzeit, längerer Krankheit, Kündigung und ähnlichen Fällen? In einem Gespräch mit dem:r Mitarbeiter:in finden Sie gemeinsam die passende Lösung – die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie unter dem entsprechenden Mitarbeitenden-Eintrag im meinJobRad®-Portal.
Sie haben sich geeinigt? Jetzt kann der oder die JobRad®-Bevollmächtigte den Ausfall im meinJobRad®-Portal melden.
Bereit zum Aufsteigen?
Mit JobRad® setzen Sie beim Fahrrad-Leasing auf Nummer sicher.